Das Verkehrswertgutachten dient als zentrale Grundlage, wenn die Erbengemeinschaft beschließt:
Verkauf an Dritte: Das Gutachten liefert den realistischen Mindestpreis. Die Erben wissen, dass sie bei einem Verkauf unter diesem Verkehrswert Geld verschenken.
Übernahme durch einen Miterben: Der im Gutachten festgestellte Verkehrswert dient als Basis für die Abfindungszahlung an die weichenden Erben. Dies ist der einzig faire Weg, um die Auszahlungssumme zu bestimmen.
Einbringung in eine VV-GmbH: Auch wenn die Erben die Immobilie zur professionellen Verwaltung in eine VV-GmbH einbringen, ist das Gutachten für die korrekte Bewertung des Gesellschaftsvermögens notwendig.