Die vorweggenommene Erbfolge zielt darauf ab, die Freibeträge (z. B. 400.000 € pro Kind) alle zehn Jahre neu zu nutzen. Eine genaue Wertermittlung ist hierfür essenziell:
Detaillierte Planung: Wenn eine Immobilie knapp unterhalb des Freibetrags liegt, sichert das Gutachten ab, dass keine Steuer anfällt.
Übertragung in Tranchen: Bei sehr werthaltigen Immobilien kann das Gutachten helfen, den Wert des zu übertragenden Anteils so zu berechnen, dass er exakt den Freibetrag ausschöpft.