Freibeträge optimal nutzen: Immobilienbewertung bei Schenkung und vorweggenommener Erbfolge

Sachverständiger Lars Kuntz
AUTOR, GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
Eine weiße Hausminiatur mit rotem Dach liegt in einer offenen Handfläche.
Logo von TÜV Rheinland mit blauem Dreieck und stilisierten Wellen.
Logo der Handwerkskammer für Unterfranken mit blauem Symbol und Text.
B.V.S. Sachverständige Logo mit Text: Mitglied im Landesverband Hessen, öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V.

Vorwort

Die Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten (vorweggenommene Erbfolge oder Schenkung) ist eine kluge Strategie, um Erbschaftsteuer zu sparen und Freibeträge optimal zu nutzen. Die Freibeträge können alle zehn Jahre erneut genutzt werden.
Doch auch bei einer Schenkung muss der Wert der Immobilie korrekt bestimmt werden, da er die Höhe der Schenkungssteuer und die Ausnutzung des Freibetrages beeinflusst.
Ein Verkehrswertgutachten ist das ideale Instrument, um den Wert der Immobilie zu belegen und somit die Schenkungssteuer zu optimieren.

Warum die Wertermittlung bei Schenkung entscheidend ist

Bei einer Schenkung wird die Schenkungssteuer fällig, sobald der Wert der Immobilie den persönlichen Freibetrag des Beschenkten übersteigt.
Steuerfalle: Auch hier neigt das Finanzamt dazu, den Wert pauschal zu hoch anzusetzen. Ohne Gegenbeweis wird der Freibetrag schneller ausgeschöpft und die Schenkungssteuer fällt höher aus.
Gegenbeweis: Mit einem Verkehrswertgutachten können Schenker und Beschenkter den tatsächlichen, niedrigeren Verkehrswert der Immobilie nachweisen. Dies schont den Freibetrag für zukünftige Schenkungen und mindert die sofort fällige Schenkungssteuer.

Freibeträge strategisch nutzen

Die vorweggenommene Erbfolge zielt darauf ab, die Freibeträge (z. B. 400.000 € pro Kind) alle zehn Jahre neu zu nutzen. Eine genaue Wertermittlung ist hierfür essenziell:
Detaillierte Planung: Wenn eine Immobilie knapp unterhalb des Freibetrags liegt, sichert das Gutachten ab, dass keine Steuer anfällt.
Übertragung in Tranchen: Bei sehr werthaltigen Immobilien kann das Gutachten helfen, den Wert des zu übertragenden Anteils so zu berechnen, dass er exakt den Freibetrag ausschöpft.

Das Gutachten für die Schenkung

Das Verkehrswertgutachten bei Schenkung dient als rechtssichere Grundlage für den Notar und das Finanzamt. Es dokumentiert Mängel und Sanierungsstau, um den Verkehrswert zu senken und somit die Schenkungssteuer zu minimieren.
Dies ist besonders wichtig, da die Schenkungssteuer und die Erbschaftsteuer die gleichen Freibeträge und Bewertungsgrundsätze nutzen.
Tipp: Im Gutachten kann der Wert der Immobilie durch die Einräumung eines lebenslangen Nießbrauchrechts oder eines Wohnrechts für den Schenker zusätzlich gemindert werden, da diese Rechte den Verkehrswert belasten.

Fazit

Die vorweggenommene Erbfolge und die Schenkung sind exzellente Instrumente zur Steuerersparnis. Ein Verkehrswertgutachten ist dabei der Schlüssel, um die Freibeträge optimal zu nutzen und die Schenkungssteuer zu minimieren.
Das Gutachten verschafft Ihnen die notwendige Transparenz und die rechtliche Absicherung, um Ihr Vermögen strukturiert und steuerschonend auf die nächste Generation zu übertragen.
ANFRAGE SENDEN

Schnell und unkompliziert Verkehrswertgutachten beauftragen...

Füllen Sie das Formular mit Ihren aktuellen Kontaktdaten aus und erhalten Sie eine erste Einschätzung oder ein konkretes Angebot für Ihr Verkehrswertgutachten direkt am Telefon.
Lars Kuntz
GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER

Hinterlassen Sie hier Ihre Kontaktdaten: