Die Rolle des Gutachters im Erbscheinverfahren und bei der Testamentsvollstreckung

Sachverständiger Lars Kuntz
AUTOR, GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
Eine weiße Hausminiatur mit rotem Dach liegt in einer offenen Handfläche.
Logo von TÜV Rheinland mit blauem Dreieck und stilisierten Wellen.
Logo der Handwerkskammer für Unterfranken mit blauem Symbol und Text.
B.V.S. Sachverständige Logo mit Text: Mitglied im Landesverband Hessen, öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V.

Vorwort

Bei einem Erbfall ist die Bestimmung des Verkehrswertes einer Immobilie nicht nur eine finanzielle Frage, sondern oft eine formale Notwendigkeit im rechtlichen Prozess. Insbesondere im Erbscheinverfahren und bei der Testamentsvollstreckung übernimmt das Verkehrswertgutachten eine offizielle Funktion.
Die Expertise eines Sachverständigen dient als Beweisdokument, das gegenüber Gerichten, Notaren und dem Testamentsvollstrecker eine hohe Relevanz besitzt. In diesem Artikel erfahren Sie, wann das Gutachten im rechtlichen Prozess zwingend erforderlich ist und welche Rolle der Gutachter dabei spielt.

Gutachten im Erbscheinverfahren

Das Nachlassgericht kann die Vorlage eines Verkehrswertgutachtens verlangen, wenn die Wertermittlung einer Nachlassimmobilie für die Verteilung oder die Feststellung von Pflichtteilsansprüchen notwendig ist.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn:
  • Pflichtteilsansprüche geltend gemacht werden: Die Höhe des Pflichtteils hängt direkt vom Verkehrswert der Immobilie ab.
  • Ein Miterbe die Immobilie übernehmen soll: Das Gutachten dient als neutrale Grundlage für die Berechnung der Abfindung.
  • Die Erbmasse unübersichtlich ist: Das Gericht benötigt eine klare und objektive Bewertung der Vermögenswerte.
Ein durch das Gericht angeordnetes Gutachten (Gerichtsgutachten) oder ein bereits vorliegendes Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen wird als verlässliche Grundlage akzeptiert.

Gutachten bei der Testamentsvollstreckung

Der Testamentsvollstrecker hat die Aufgabe, den letzten Willen des Erblassers umzusetzen und den Nachlass zu verwalten. Gehört eine Immobilie zum Nachlass, benötigt der Testamentsvollstrecker eine objektive Wertermittlung, um seine Pflichten ordnungsgemäß zu erfüllen.

Aufgaben des Gutachters im Auftrag des Testamentsvollstreckers:

  1. Inventarerstellung: Der Gutachter hilft, den Wert der Immobilie präzise im Nachlassinventar festzuhalten.
  2. Verkaufsentscheidung: Muss die Immobilie zur Begleichung von Schulden oder zur Verteilung verkauft werden, dient der im Gutachten ermittelte Verkehrswert als Verkaufsbasis.
  3. Haftungsabsicherung: Durch die Beauftragung eines Verkehrswertgutachtens sichert sich der Testamentsvollstrecker gegen Haftungsansprüche der Erben ab, falls diese den Verkaufspreis oder die Abfindungssumme als zu niedrig erachten.

Fazit

Das Verkehrswertgutachten ist im Erbfall ein unverzichtbares Dokument, das den rechtlichen und administrativen Prozess maßgeblich unterstützt. Es ist das einzige Dokument, das Gerichten, Notaren und dem Testamentsvollstrecker eine verlässliche und rechtssichere Grundlage für ihre Entscheidungen liefert.
Die Investition in ein solches Gutachten ist eine Absicherung für alle Beteiligten und ein notwendiger Schritt zur transparenten Abwicklung des Nachlasses.
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